Unterweisung: Führen des Krans und Kranarbeiten

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Bei der Auswahl einer Unterweisung zum Arbeitsschutz können folgende Fragen zu Inhalten, Form und Zielsetzung relevant sein.

Bei einer Unterweisung zu Kranarbeiten müssen gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie relevanter technischer Regeln (z. B. TRBS, DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8) verschiedene Inhalte vermittelt werden. Ziel ist, Gefährdungen zu minimieren und den sicheren Umgang mit Kranen zu gewährleisten.

Inhalte einer Kranarbeiten-Unterweisung

1. Rechtliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Regel 109-017 (ehemals BGR 500, Kapitel 2.8) „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

2. Allgemeine Sicherheitsregeln

  • Verhalten auf dem Kranarbeitsplatz
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Allgemeines Verhalten bei Gefahren und Störungen
  • Verbote (z. B. Mitfahren an Lasten)

3. Aufbau und Funktion des Krans

  • Kranarten (z. B. Brücken-, Turm-, Lkw-, Portalkran)
  • Wichtige Bauteile (Hubwerk, Fahrwerk, Ausleger, Steuerung)
  • Traglastdiagramme, Lastmomentbegrenzung

4. Prüfung und Kontrolle

  • Sicht- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn
  • Meldung von Mängeln
  • Prüfpflichten und -fristen (z. B. durch Sachkundige)

5. Lastaufnahmeeinrichtungen

  • Anschlagmittel (z. B. Seile, Ketten, Bänder)
  • Auswahl und Prüfung von Anschlagmitteln
  • Anschlagen von Lasten (Anschlagpunkte, Schwerpunkt, Stabilität)

6. Sicheres Heben und Transportieren von Lasten

  • Lastverteilung, zulässige Traglast
  • Kommunikation (z. B. Handzeichen, Funk)
  • Sichtverhältnisse – Führen des Krans bei eingeschränkter Sicht
  • Verhalten bei Pendeln der Last
  • Verhalten bei Wind und Witterung

7. Besondere Gefährdungen

  • Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen
  • Kranbetrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Heben von Personen (nur mit geprüfter Vorrichtung zulässig)

8. Verhalten im Störungsfall und bei Unfällen

  • Not-Aus-Funktionen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Meldepflichten

9. Praktische Übungen (optional, aber empfehlenswert)

  • Anschlagen und Heben von Lasten unter Anleitung
  • Notfallübungen
  • Demonstration der Kransteuerung

Wichtig:

  • Dokumentation der Unterweisung (Name, Datum, Inhalte, Unterschrift)
  • Wiederholungsunterweisung mindestens einmal jährlich oder bei besonderen Anlässen (z. B. Unfall, Veränderung der Arbeitsbedingungen)

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Der Lernstoff und die Anwendungsszenarien aus der Arbeitsschutz-Praxis, motivieren Mitarbeitende zur aktiven Auseinandersetzung mit alltäglichen Arbeitserlebnissen. Mit den WEKA WebTrainern zum Thema Kranarbeiten, vermitteln Sie sichere Verhaltensweisen und können das erlernte direkt durch das Feedback in der digitalen Unterweisung absichern. Mit den SafetyClips Betriebliche Sicherheit und Umwelt fokussieren Sie einzelne Themen auf unterhaltsame Art und steigern den Lernerfolg nachhaltig.

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Das Ziel einer Unterweisung zu Kranarbeiten ist es, die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, sicher, sachgerecht und verantwortungsbewusst mit Kranen und Lasten umzugehen. Dabei geht es sowohl um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten als auch um den ordnungsgemäßen Betrieb der Arbeitsmittel.

Konkrete Ziele der Unterweisung Kranarbeiten:

Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen

  • Risiken beim Heben, Transportieren und Absetzen von Lasten erkennen und vermeiden.
  • Sicheres Verhalten bei der Arbeit mit Kranen fördern.

Kenntnis über Vorschriften und Regeln

  • Rechtliche Grundlagen (z. B. DGUV Vorschriften, BetrSichV) kennen.
  • Verhaltensregeln und Betriebsanweisungen verstehen und anwenden.

Sicherer Umgang mit Kranen und Lastaufnahmemitteln

  • Auswahl und Prüfung von Anschlagmitteln.
  • Lasten korrekt anschlagen, heben und transportieren.
  • Traglasten beachten und Kran sicher bedienen.

Sensibilisierung für Gefahrenquellen

  • Gefährliche Situationen (z. B. Pendelbewegungen, Windlast, ungenügend gesicherte Lasten) erkennen.
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kennen und umsetzen.

Reaktion im Störungs- oder Notfall

  • Notfallmaßnahmen einleiten können.
  • Wissen, wie bei technischen Störungen oder Unfällen zu handeln ist.

Förderung des Verantwortungsbewusstseins

  • Bedeutung des sicheren Handelns im Team verstehen.
  • Verantwortung für sich selbst und andere wahrnehmen.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

  • Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.
  • Rechtssicherheit durch dokumentierte Unterweisung.

Unterwiesen werden müssen alle Personen, die im Betrieb mit Kranarbeiten befasst sind oder durch diese betroffen sein können – unabhängig von ihrer Qualifikation oder Erfahrung. Das schreibt u. a. die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 4) und die Betriebssicherheitsverordnung (§ 12) vor.

Zielgruppe der Kranarbeiten-Unterweisung:

1. Kranführer / Bediener

  • Personen, die Krananlagen bedienen (z. B. Brücken-, Hallen-, Turm-, Portalkrane).

  • Auch bei bereits vorhandener Kranführerausbildung ist die jährliche Unterweisung Pflicht.

2. Anschläger / Einweiser

  • Personen, die Lasten anschlagen, einweisen oder am Kranbetrieb beteiligt sind.

  • Auch sie tragen Verantwortung für das sichere Heben von Lasten.

3. Hilfskräfte / Auszubildende

  • Personen, die unterstützend tätig sind oder den Umgang mit Kranen erlernen.

4. Instandhalter / Prüfer

  • Personen, die Krane warten oder prüfen, sollten über mögliche Gefährdungen informiert sein.

5. Aufsichtsführende / Vorgesetzte

  • Führungskräfte, die den Kranbetrieb überwachen, müssen die Abläufe und Risiken kennen.

6. Personen in der Nähe von Kranarbeitsplätzen

  • Auch Mitarbeiter, die sich regelmäßig im Gefahrenbereich von Kranen aufhalten, sollten unterwiesen werden – insbesondere zu Verhalten im Gefahrenbereich.


Wichtig:

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend mindestens einmal jährlich erfolgen – sowie anlassbezogen, z. B. nach Unfällen, bei Änderungen von Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen.

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Auf diese Themen geht der WEKA WebTrainer „Kranarbeiten – theoretische Ausbildung“ ein:

  • Was ist ein Kran? Arten und Bestandteile von Kranen
  • Wer darf Krane führen? Gesetzliche Bestimmungen
  • Welche Pflichten hat ein Kranführer? Vor den Arbeiten, während der Arbeiten, nach den Arbeiten.
  • Wartung und Inspektion, Änderung und Instandhaltung
  • Gleichzeitiger Betrieb mehrerer Krane
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SafetyClips Betriebliche Sicherheit und Umwelt

Außendienst

• Unfallgefahr durch Übermüdung
• Prüfen des Firmenfahrzeugs vor Fahrtantritt
• Ergonomie für Langstreckenfahrer
• Ordnungsgemäßes Beladen von Pkws
• Defensives Fahren
• Wildunfälle
• Sicher unterwegs im Winter

Baustelle

• Baustellenkreissägen
• Heißarbeiten
• Gefährdung durch UV-Strahlung
• Gefährdung durch herabfallende Teile
• Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen
• Gerüste
• PSA gegen Absturz
• Verwendung von PSA auf Baustellen
• Ordnung und Sauberkeit auf Baustellen
• Knieschäden am Bau
• Stäube
• Bohrmaschinen
• Gefahrstoffe auf Baustellen
• Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
• Sicherer Arbeitseinsatz von Hubarbeitsbühnen
• Leitern und Tritte auf dem Bau
• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
• Absturzsicherung auf Baustellen
• Abstürze bei Dacharbeiten
• Bohrgeräte im Spezialtiefbau
• Kopfschutz
• Podest-, Plattform-, Steh- und Steigleiter
• Baugruben und Gräben

Betriebliche Bildungseinrichtungen

• Notfallsituationen in Bildungseinrichtungen
• Umgang mit Gewalt an Bildungseinrichtungen
• Sicherer und fehlerfreier Einsatz der Arbeits- und Lernmittel
• Gefahrstoffe in Bildungseinrichtungen

Büroarbeitsplatz

• Raumklima und Beleuchtung
• Psychische Belastungen durch Kundenkontakt
• Grippewellen im Winter
• Schreibtisch und Schreibtischstuhl
• Computer, Tastatur, Maus
• Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Büroarbeitsplätzen
• Ordnung und Sauberkeit im Büro
• Stolperfallen im Büro
• Home-Office
• Trockene Augen vermeiden
• Mobiles Arbeiten
• Arbeitszeit
• Energie- und umweltbewusstes Verhalten
• Mutterschutz
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeit Teil 1
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeit Teil 2
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitssicherheit
• Alkohol, Drogen, Medikamente
• Fremdfirmen im Betrieb
• Psychische Belastungen

Energie

• Energie sparen am Arbeitsplatz
• Druckluft
• Energieeffizientes Verhalten bei der Verwendung von Kühlanalgen
• Aufgaben im Energiemanagement

Gastronomie

• Schneiden (Gastronomie)
• Thermische Gefahren in Küchen
• Elektrische Arbeitsmittel in Küchen
• Schutzhandschuhe in Küchen
• Muskel-Skelett-Erkrankungen im Gastronomiebereich
• Hygiene in Küchen
• Fettbrände

Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen

• Verwendung von verstellbaren Betten
• Nadelstichverletzungen
• Forderndes Verhalten von Angehörigen
• Schutzhandschuhe in der Medizin
• Ergonomisches Anheben und Umlagern von Patienten
• Hygiene am Pflegearbeitsplatz
• Hände richtig desinfizieren
• Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten, Anlagen und Medizinprodukten
• Umgang mit Röntgenstrahlen
• Umgang mit Patienten
• Evakuierung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
• Hygiene in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Im Freien

• Fällen von Bäumen
• Arbeitsmittel für die Forstwirtschaft: Kettensäge
• Kopf- und Gehörschutz in der Forstwirtschaft und im Gartenbau
• Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Arbeiten im Freien
• Gefahrgut
• Ordnung und Sauberkeit bei Arbeiten im Freien
• Gefahren durch Zecken
• Hantavirus-Infektionen vermeiden
• Umgang mit Ambrosia-Pflanzen
• Umgang mit aggressiven Hunden

Industrie/Fertigung

• Instandhaltung von Anlagen und Maschinen
• Lärm
• Gefahren beim Umgang mit Kühlschmierstoffen
• Richtige Verwendung von Schutzhandschuhen
• Grundlagen für Ordnung und Sauberkeit in der Fertigung
• PSA in der Fertigung
• Lieferkettengesetz – Grundlagen
• Lieferkettengesetz – Risiko und Prävention
• Handhubwagen
• Schichtarbeit
• Manipulation von Maschinen

Labor/Gefahrstoffe

• Umfüllen von Gefahrstoffen
• Lagern von Gefahrstoffen
• Gefährdungen durch Gefahrstoffe
• Gefahrstoffbehälter und Gefahrstoffschränke
• Augenschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
• Chemikalien-Schutzhandschuhe
• Ergonomie im Labor
• Hautschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
• RSI-Syndrom im Labor vermeiden
• Innerbetrieblicher Gefahrstofftransport

Lager

• Lagern und Stapeln
• Gefahr durch unkontrolliert bewegte Teile: Gabelstapler
• Gefahren durch Stolpern, Rutschen und Stürzen im Lager
• Gabelstapler
• Heben und Tragen von Lasten
• Sicherheitsschuhe
• Grundregeln für Ordnung und Sauberkeit im Lager
• Sicherheit auf Verkehrswegen im Lager
• Lithiumbatterien
• Leitern und Tritte

Lieferkette

• Grundlagen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
• Nachhaltige Lieferketten
• Menschenrechtsverletzungen innerhalb von Lieferketten
• Wahrung von Umweltbelangen innerhalb von Lieferketten
• Lieferkettengesetz – Risiko und Prävention

Nachhaltigkeit

• Nachhaltige Mobilität
• Digitale Ressourcen
• Abfall vermeiden
• Richtiger Umgang mit Abfällen
• Beförderung gefährlicher Abfälle
• Versand von Lithium-Ionen-Batterien
• Strom sparen am Arbeitsplatz
• Elektromobilität

Strahlenschutz

• Grundlagen im Strahlenschutz
• Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz
• Radioaktivität
• Verhalten in Strahlenschutzbereichen

Verhalten im Brandfall

• Brände melden
• Flucht- und Rettungswege/Sammelplätze
• Brandschutzordnung
• Brände löschen
• Verhalten bei verrauchten Flucht- und Rettungswegen
• Explosionsschutz

Verhalten im Notfall

• Absetzen eines Notrufs
• Die Rettungskette
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Automatische externe Defibrillatoren
• Infektionsschutz
• Druckverband

Werkstatt

• Schleifen, Bohren, Drehen
• Gefahrstoffe in Werkstätten
• Filter-Atemschutzgeräte für Maler und Lackierer
• Arbeiten in Zwangshaltungen (Werkstatt)
• Sachgerechter Umgang mit Werkzeug
• Beseitigung von Ölflecken und Reinigung ölgetränkter Tücher
• Hautschutz
• Sicheres Löten

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