Unterweisung: Bedienung von Hubarbeitsbühnen

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Bei der Auswahl einer Unterweisung zum Arbeitsschutz können folgende Fragen zu Inhalten, Form und Zielsetzung relevant sein.

Bei einer Unterweisung zum Thema Hubarbeitsbühne sollten alle sicherheitsrelevanten und bedienungsspezifischen Inhalte abgedeckt werden. Die Unterweisung sollte sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Übungen beinhalten.

Hier sind die wichtigsten Inhalte, die bei der Unterweisung für Hubarbeitsbühnen vermittelt werden sollten:

1. Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
  • DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10
  • Pflicht zur Unterweisung (§ 12 ArbSchG, § 9 BetrSichV)

2. Gerätekunde

  • Arten von Hubarbeitsbühnen (z. B. Scherenbühne, Gelenkteleskopbühne, LKW-Bühne)
  • Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen
  • Tragfähigkeit und Arbeitshöhe
  • Steuerung und Notsteuerung

3. Voraussetzungen für den Bediener

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Unterweisung und ggf. Bedienerausweis
  • Verantwortungsbewusstsein

4. Gefährdungsbeurteilung

  • Absturzgefahr
  • Kipp- und Umsturzgefahr
  • Stromunfälle bei Arbeiten in Nähe von Freileitungen
  • Witterungseinflüsse (z. B. Wind, Regen, Eis)
  • Quetsch- und Schergefahren
  • Kollision mit Objekten oder Personen

5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Schutzhelm
  • Sicherheitsschuhe
  • Auffanggurt mit Verbindungsmittel (wenn erforderlich)
  • Warnkleidung (bei Arbeiten im öffentlichen Raum)

6. Vor Arbeitsbeginn: Sicherheitskontrollen

  • Sicht- und Funktionsprüfung (z. B. Bremsen, Notablass, Steuerung)
  • Kontrolle auf Beschädigungen
  • Prüfen des Bodens auf Tragfähigkeit
  • Absperrung des Arbeitsbereichs
  • UVV-Prüfplakette und Betriebsanleitung kontrollieren

7. Bedienung der Hubarbeitsbühne

  • Sichere Fahrweise (wenn fahrbar)
  • Bedienung von Steuerungen
  • Einsatzgrenzen beachten (z. B. Neigung, Last)
  • Kommunikation zwischen Bediener und Bodenpersonal
  • Verhalten im Notfall (z. B. Stromausfall, technischer Defekt)

8. Verhalten im Notfall

  • Nutzung der Notablassfunktion
  • Rettungskonzept bei Ausfall der Bühne
  • Meldung von Schäden und Störungen
  • Sofortige Einstellung der Arbeit bei Unsicherheit

9. Praktische Unterweisung

  • Gerätebezogene Einweisung
  • Selbstständige Übungen am Gerät
  • Übungen zur Notablassbedienung
  • Verhalten bei Wind oder Bodenunebenheiten

10. Dokumentation

  • Nachweis der Unterweisung (Datum, Inhalte, Unterschrift)
  • Ggf. Ausstellung eines Bedienerausweises

Mit dem Case-Based Learning von WEKA sichern Sie digital einen nachhaltigen Lernerfolg mit minimalem Zeitaufwand:

Der Lernstoff und die Anwendungsszenarien aus der Arbeitsschutz-Praxis, motivieren Mitarbeitende zur aktiven Auseinandersetzung mit alltäglichen Arbeitserlebnissen. Mit den WEKA WebTrainern zum Thema Bedienen von Hubarbeitsbühnen vermitteln Sie sichere Verhaltensweisen und können das Erlernte direkt durch das Feedback in der digitalen Unterweisung absichern. Mit den SafetyClips Betriebliche Sicherheit und Umwelt fokussieren Sie einzelne Themen auf unterhaltsame Art und steigern den Lernerfolg nachhaltig.

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Die Lernziele einer Unterweisung für Hubarbeitsbühnen richten sich darauf, sicheres, rechtskonformes und kompetentes Arbeiten mit diesen Maschinen zu gewährleisten. Dabei stehen die Vermeidung von Unfällen und die sichere Bedienung im Vordergrund.

1. Rechtssicherheit

Die Teilnehmer kennen die rechtlichen Grundlagen (z. B. ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften).

Sie verstehen ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten als Bediener einer Hubarbeitsbühne.

2. Geräteverständnis

Die Teilnehmer erkennen verschiedene Arten von Hubarbeitsbühnen und wissen, wann welche eingesetzt wird.

Sie kennen die wichtigsten Bauteile und Funktionen der Bühne (z. B. Steuerung, Notablass, Sicherheitsfunktionen).

3. Gefährdungsbewusstsein

Die Teilnehmer können typische Gefahren (z. B. Kippen, Absturz, Stromschlag, Quetschung) erkennen und vermeiden.

Sie wissen, welche Umgebungsfaktoren (z. B. Wind, Bodenbeschaffenheit) das Arbeiten beeinflussen.

4. Anwendung der PSA

Die Teilnehmer wissen, wann und wie persönliche Schutzausrüstung (z. B. Auffanggurt) richtig eingesetzt wird.

5. Prüfung vor Inbetriebnahme

Die Teilnehmer führen vor jeder Benutzung eine Sicht- und Funktionsprüfung durch.

Sie können Mängel erkennen und wissen, wie sie sich im Störungsfall verhalten müssen.

6. Sicheres Arbeiten

Die Teilnehmer können die Bühne sicher bedienen, einschließlich:

Aufstellung auf geeignetem Untergrund

sichere Steuerung der Bühne

Vermeidung von Überlastung oder Fehlverhalten

Sie beachten die Sicherheitsabstände und Absperrmaßnahmen.

7. Verhalten im Notfall

Die Teilnehmer wissen, wie sie sich bei einem technischen Defekt oder Unfall verhalten müssen.

Sie können die Notablassfunktion betätigen und Hilfe organisieren.

8. Praktische Handlungskompetenz

Die Teilnehmer wenden das Gelernte sicher in der Praxis an (Steuerung, Höhenarbeit, Kommunikation mit Bodenpersonal).

Optional: Lernerfolgskontrolle

Zur Überprüfung der Ziele kann ein kurzer Test oder eine praktische Demonstration erfolgen.

 

Unterwiesen werden sollen alle Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen oder deren Einsatz planen, beaufsichtigen oder im Gefahrenbereich arbeiten. Die Unterweisung ist gesetzlich verpflichtend und muss vor der ersten Nutzung und danach regelmäßig (mind. jährlich) erfolgen.

1. Bediener von Hubarbeitsbühnen

  • Personen, die selbstständig mit Hubarbeitsbühnen arbeiten
  • Auch bei gelegentlicher Nutzung
  • Voraussetzung: mindestens 18 Jahre alt und körperlich/geistig geeignet

2. Einweiser und Sicherungspersonal

  • Personen, die das Umfeld der Bühne sichern (z. B. durch Absperrung oder Einweisung)
  • Auch diese Personen müssen über Gefahren und Verhaltensregeln informiert sein

3. Führungskräfte und Vorgesetzte

  • Personen, die den Einsatz planen, anordnen oder beaufsichtigen
  • Sie müssen Gefährdungen beurteilen können und die Einhaltung der Regeln überwachen

4. Wartungs- und Reparaturpersonal

  • Bei Instandhaltungsarbeiten an oder in der Nähe von Hubarbeitsbühnen
  • Kenntnis der Sicherheitsmaßnahmen notwendig

5. Leiharbeiter und externe Dienstleister

  • Müssen ebenfalls vor Einsatz unterwiesen werden
  • Besonders wichtig bei Fremdfirmen oder auf Baustellen

Wann muss unterwiesen werden?

  • Vor erstmaliger Benutzung
  • Nach längerer Pause oder Arbeitsunterbrechung
  • Bei Einführung neuer Geräte oder Verfahren
  • Bei besonderen Gefährdungen (z. B. neue Einsatzorte, witterungsbedingt)
  • Mindestens einmal jährlich als Wiederholungsunterweisung

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2. Kurze, gezielte, effiziente und thematisch fokussierte Auffrischungen mit den WEKA SafetyClips im Jahresverlauf.

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WEKA WebTrainer - Bedienung von Hubarbeitsbühnen

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart genutzt. So sicher Arbeitsbühnen auch sind, die Unfallmeldungen hierzu häufen sich. 85 Prozent dieser Unfälle, so die Berufsgenossenschaft, ereignen sich wegen Fehlbedienung oder unsachgemäßer Handhabung.

Denn leider unterschätzen Bediener und Bedienerinnen häufig die Gefahren beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen.

Alle Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Durch diese sich wiederholende Sensibilisierung des Personals wird die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert.
Der Kurs ist für alle Mitarbeitenden, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen absolviert haben unabhängig von der Branche.

Inhalte

  • Sensibilisierung (Einstiegsvideo)
  • Was ist eine Hubarbeitsbühne?
  • Definition Hubarbeitsbühne
  • Kennzeichnung von Hubarbeitsbühnen
  • Bauarten von Hubarbeitsbühnen (Aufbau, Sicherheitseinrichtungen)
  • Wer darf Hubarbeitsbühnen bedienen?
    • Anforderungen an Bediener
    • Voraussetzungen
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • Standsicherheit
    • Krafteinwirkungen
    • Bodenverhältnisse
    • Wind- und Wetter
  • Sondereinsätze
    • Öffentlicher Verkehrsraum
    • Elektrische Gefährdungen
    • Baumpflegearbeiten
    • Pflichten Bediener von Hubarbeitsbühnen (Vor dem Einsatz, während dem Einsatz, nach dem Einsatz, bei Unfällen / im Störfall
  • Jetzt sind Sie dran!
  • Zusammenfassung
  • Bibliothek
  • Verständniskontrolle
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SafetyClips Betriebliche Sicherheit und Umwelt

Außendienst

• Unfallgefahr durch Übermüdung
• Prüfen des Firmenfahrzeugs vor Fahrtantritt
• Ergonomie für Langstreckenfahrer
• Ordnungsgemäßes Beladen von Pkws
• Defensives Fahren
• Wildunfälle
• Sicher unterwegs im Winter

Baustelle

• Baustellenkreissägen
• Heißarbeiten
• Gefährdung durch UV-Strahlung
• Gefährdung durch herabfallende Teile
• Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen
• Gerüste
• PSA gegen Absturz
• Verwendung von PSA auf Baustellen
• Ordnung und Sauberkeit auf Baustellen
• Knieschäden am Bau
• Stäube
• Bohrmaschinen
• Gefahrstoffe auf Baustellen
• Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
• Sicherer Arbeitseinsatz von Hubarbeitsbühnen
• Leitern und Tritte auf dem Bau
• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
• Absturzsicherung auf Baustellen
• Abstürze bei Dacharbeiten
• Bohrgeräte im Spezialtiefbau
• Kopfschutz
• Podest-, Plattform-, Steh- und Steigleiter
• Baugruben und Gräben

Betriebliche Bildungseinrichtungen

• Notfallsituationen in Bildungseinrichtungen
• Umgang mit Gewalt an Bildungseinrichtungen
• Sicherer und fehlerfreier Einsatz der Arbeits- und Lernmittel
• Gefahrstoffe in Bildungseinrichtungen

Büroarbeitsplatz

• Raumklima und Beleuchtung
• Psychische Belastungen durch Kundenkontakt
• Grippewellen im Winter
• Schreibtisch und Schreibtischstuhl
• Computer, Tastatur, Maus
• Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Büroarbeitsplätzen
• Ordnung und Sauberkeit im Büro
• Stolperfallen im Büro
• Home-Office
• Trockene Augen vermeiden
• Mobiles Arbeiten
• Arbeitszeit
• Energie- und umweltbewusstes Verhalten
• Mutterschutz
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeit Teil 1
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitszeit Teil 2
• Jugendarbeitsschutz: Arbeitssicherheit
• Alkohol, Drogen, Medikamente
• Fremdfirmen im Betrieb
• Psychische Belastungen

Energie

• Energie sparen am Arbeitsplatz
• Druckluft
• Energieeffizientes Verhalten bei der Verwendung von Kühlanalgen
• Aufgaben im Energiemanagement

Gastronomie

• Schneiden (Gastronomie)
• Thermische Gefahren in Küchen
• Elektrische Arbeitsmittel in Küchen
• Schutzhandschuhe in Küchen
• Muskel-Skelett-Erkrankungen im Gastronomiebereich
• Hygiene in Küchen
• Fettbrände

Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen

• Verwendung von verstellbaren Betten
• Nadelstichverletzungen
• Forderndes Verhalten von Angehörigen
• Schutzhandschuhe in der Medizin
• Ergonomisches Anheben und Umlagern von Patienten
• Hygiene am Pflegearbeitsplatz
• Hände richtig desinfizieren
• Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten, Anlagen und Medizinprodukten
• Umgang mit Röntgenstrahlen
• Umgang mit Patienten
• Evakuierung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
• Hygiene in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Im Freien

• Fällen von Bäumen
• Arbeitsmittel für die Forstwirtschaft: Kettensäge
• Kopf- und Gehörschutz in der Forstwirtschaft und im Gartenbau
• Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Arbeiten im Freien
• Gefahrgut
• Ordnung und Sauberkeit bei Arbeiten im Freien
• Gefahren durch Zecken
• Hantavirus-Infektionen vermeiden
• Umgang mit Ambrosia-Pflanzen
• Umgang mit aggressiven Hunden

Industrie/Fertigung

• Instandhaltung von Anlagen und Maschinen
• Lärm
• Gefahren beim Umgang mit Kühlschmierstoffen
• Richtige Verwendung von Schutzhandschuhen
• Grundlagen für Ordnung und Sauberkeit in der Fertigung
• PSA in der Fertigung
• Lieferkettengesetz – Grundlagen
• Lieferkettengesetz – Risiko und Prävention
• Handhubwagen
• Schichtarbeit
• Manipulation von Maschinen

Labor/Gefahrstoffe

• Umfüllen von Gefahrstoffen
• Lagern von Gefahrstoffen
• Gefährdungen durch Gefahrstoffe
• Gefahrstoffbehälter und Gefahrstoffschränke
• Augenschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
• Chemikalien-Schutzhandschuhe
• Ergonomie im Labor
• Hautschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen
• RSI-Syndrom im Labor vermeiden
• Innerbetrieblicher Gefahrstofftransport

Lager

• Lagern und Stapeln
• Gefahr durch unkontrolliert bewegte Teile: Gabelstapler
• Gefahren durch Stolpern, Rutschen und Stürzen im Lager
• Gabelstapler
• Heben und Tragen von Lasten
• Sicherheitsschuhe
• Grundregeln für Ordnung und Sauberkeit im Lager
• Sicherheit auf Verkehrswegen im Lager
• Lithiumbatterien
• Leitern und Tritte

Lieferkette

• Grundlagen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
• Nachhaltige Lieferketten
• Menschenrechtsverletzungen innerhalb von Lieferketten
• Wahrung von Umweltbelangen innerhalb von Lieferketten
• Lieferkettengesetz – Risiko und Prävention

Nachhaltigkeit

• Nachhaltige Mobilität
• Digitale Ressourcen
• Abfall vermeiden
• Richtiger Umgang mit Abfällen
• Beförderung gefährlicher Abfälle
• Versand von Lithium-Ionen-Batterien
• Strom sparen am Arbeitsplatz
• Elektromobilität

Strahlenschutz

• Grundlagen im Strahlenschutz
• Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz
• Radioaktivität
• Verhalten in Strahlenschutzbereichen

Verhalten im Brandfall

• Brände melden
• Flucht- und Rettungswege/Sammelplätze
• Brandschutzordnung
• Brände löschen
• Verhalten bei verrauchten Flucht- und Rettungswegen
• Explosionsschutz

Verhalten im Notfall

• Absetzen eines Notrufs
• Die Rettungskette
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Automatische externe Defibrillatoren
• Infektionsschutz
• Druckverband

Werkstatt

• Schleifen, Bohren, Drehen
• Gefahrstoffe in Werkstätten
• Filter-Atemschutzgeräte für Maler und Lackierer
• Arbeiten in Zwangshaltungen (Werkstatt)
• Sachgerechter Umgang mit Werkzeug
• Beseitigung von Ölflecken und Reinigung ölgetränkter Tücher
• Hautschutz
• Sicheres Löten

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