E-Learning Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz

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Schulen Sie Ihre Führunskräfte mit den WebTrainer Whistleblowing / Hinweisgeberschutz und mit den SafetyClips zum Thema Compliance.

  • Leicht verständlich und auf Anfrage in allen Sprachen erhältlich.

  • Das Lernkonzept mit WebTrainer und SafetyClips wurde von Experten entwickelt um den Trainigserfolg von Mitarbeitenden deutlich zu erhöhen.

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ELearning zum Hinweisgeberschutzgesetz

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Mitarbeitende schulen und interne Meldekanäle stärken

Whistleblowing und Hinweisgeberschutz praxisnah und motivierend vermitteln!

Mit den WebTrainern und SafetyClips trainieren Mitarbeitende in allen Betriebsgrößen

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Innovatives Konzept – nachhaltiger Lerneffekt
  • Intuitive Bedienbarkeit und ein modernes Design erleichtern den Zugang. 

  • Kurze, prägnante Lerneinheiten fördern das Verständnis und die Lernmotivation. 

  • Kurzvideos und Storytelling bieten einen unterhaltsamen Einstieg. 

  • Interaktive und spielerische Elemente aktivieren die Teilnehmer und sorgen für Lernspaß. 

  • Übungen und Fälle aus dem Arbeitsalltag

  • Nachhaltiger Wissenstransfer durch Checklisten, Infografiken und Arbeitshilfen.

  • Verständniskontrolle und Teilnahmebestätigung dienen Ihnen als anerkannte Unterweisungsdokumentation. 

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Unsere Experten freuen sich darauf, mit Ihnen den individuellen Lerncampus zum Thema Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz zu entwickeln. Sie werden überrascht sein, wie preiswert Ihre Lernplattform durch das WEKA-LMS wird.

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Bei der Auswahl einer Unterweisung zu Compliance-Themen können folgende Fragen zu Inhalten, Form und Zielsetzung relevant sein:

Die Unterweisung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Mitarbeitende über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Melden von Missständen zu informieren. Ziel ist es, einen rechtssicheren und vertrauensvollen Umgang mit Hinweisen zu ermöglichen und die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Inhalte, die bei einer Unterweisung zum Hinweisgeberschutzgesetz vermittelt werden sollen:

1. Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Zweck und Ziel des Gesetzes (Schutz von Hinweisgebern)
  • Umsetzungsstand in Deutschland (z. B. Inkrafttreten am 2. Juli 2023)
  • Relevante EU-Richtlinie (EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937)

2. Wer ist geschützt?

  • Definition „Hinweisgeber“ (natürliche Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße melden)
  • Schutz von Beschäftigten, Bewerbern, Praktikanten, ehemaligen Mitarbeitenden, Dienstleistern etc.
  • Voraussetzungen für den Schutz (guter Glaube an die Richtigkeit der Meldung)

3. Was darf gemeldet werden?

  • Meldbare Verstöße:
    • Strafrechtliche Verstöße
    • Ordnungswidrigkeiten, sofern sie bestimmte Rechtsgüter betreffen (z. B. Umwelt, Gesundheit, Datenschutz, Produktsicherheit)
    • Verstöße gegen EU-Recht (z. B. Vergabe, Finanzdienstleistungen, Lebensmittelsicherheit)
  • Keine Meldung von rein persönlichen Beschwerden (z. B. über Kollegen ohne Rechtsbezug)

4. Meldekanäle

  • Interne Meldestellen im Unternehmen/der Organisation:
    • Wie kann gemeldet werden (z. B. telefonisch, schriftlich, persönlich)?
    • Wer ist zuständig?
    • Welche Fristen gelten?
    • Wann ist eine externe Meldung zulässig?
    • Anonyme Meldungen (wenn vom Unternehmen vorgesehen)
    • Externe Meldestellen:
      • z. B. Bundesamt für Justiz, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

5. Verfahren nach der Meldung

  • Eingang und Bestätigung der Meldung
  • Untersuchung und ggf. Abhilfemaßnahmen
  • Rückmeldung an den Hinweisgeber (innerhalb gesetzlicher Fristen)

6. Schutzmechanismen

  • Schutz vor Repressalien (z. B. Kündigung, Versetzung, Mobbing)
  • Beweislastumkehr bei Repressalien
  • Sanktionen für Behinderungen oder Repressalien gegenüber Hinweisgebern

7. Pflichten der Unternehmen

  • Einrichtung und Betrieb sicherer interner Meldesysteme
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen

8. Verhaltensregeln und Unternehmenskultur

  • Bedeutung von Integrität und offener Kommunikation
  • Unterstützung von Hinweisgebern
  • Sensibilisierung für korrektes Verhalten bei Verdachtsfällen

Mit dem Case-Based Learning von WEKA sichern Sie digital einen nachhaltigen Lernerfolg mit minimalem Zeitaufwand:

Der Lernstoff und die Anwendungsszenarien aus der Compliance-Praxis, motivieren Mitarbeitende zur aktiven Auseinandersetzung mit alltäglichen Arbeitserlebnissen. Mit den WEKA WebTrainern zum Thema Whistleblowing (Hinweisgeberschutz), vermitteln Sie sichere Verhaltensweisen und können das erlernte direkt durch das Feedback in der digitalen Unterweisung absichern. Mit den SafetyClips Compliance fokussieren Sie einzelne Themen auf unterhaltsame Art und steigern den Lernerfolg nachhaltig.

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Ziele der Unterweisung zum Hinweisgeberschutzgesetz:

Rechtskonformität sicherstellen:

  • Sicherstellen, dass das Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt (§ 12 HinSchG).
  • Schutz der Organisation vor Bußgeldern, Reputationsverlust oder rechtlichen Konsequenzen.

Mitarbeitende über ihre Rechte und Pflichten informieren:

  • Aufklären, wer Hinweise geben darf, was gemeldet werden darf und wie der Schutz funktioniert.
  • Verdeutlichen, was unter einem “Verstoß” im Sinne des Gesetzes verstanden wird.

Vertrauen in die internen Meldesysteme stärken:

  • Ermutigen, Missstände frühzeitig intern zu melden.
  • Aufzeigen, dass interne Meldungen ernst genommen und professionell bearbeitet werden.

Repressalien verhindern:

  • Vermitteln, dass Hinweisgeber vor Benachteiligung geschützt sind.
  • Führungskräfte sensibilisieren, Repressalien zu erkennen und zu vermeiden.

Sicheres Verhalten fördern:

  • Mitarbeitende befähigen, in Verdachtsfällen rechtlich korrekt zu handeln.
  • Unsicherheiten abbauen, um Hemmschwellen beim Melden zu senken.

Unternehmenskultur stärken:

  • Beitrag zu einer offenen, ethischen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur.
  • Prävention von Regelverstößen durch Bewusstseinsbildung.

Zielgruppe der Unterweisung:

  • Alle Mitarbeitenden, insbesondere Führungskräfte
  • Personen, die Meldestellen betreiben oder bearbeiten
  • Externe Dienstleister, falls in Prozesse eingebunden

Sie möchten einen Kurs zum Thema Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz gratis testen oder ein persönliches Angebot erhalten?

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Nachhaltiges Lernkonzept von WEKA

Die Kombination aus den Formaten WEKA WebTrainern und den SafetyClips bringen einen nachhaltigen Lernerfolg.

1. Grundlagen mit spannenden Praxisfällen aus dem Arbeitsalltag mit dem WEKA WebTrainer schulen erzeugt Awareness und Action.

2. Kurze, gezielte, effiziente und thematisch fokussierte Auffrischungen mit den WEKA SafetyClips im Jahresverlauf.

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WEKA WebTrainer Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Behörden und Kommunen zur Einrichtung von internen Meldestellen. Hinweisgebende Personen, die Missstände aufdecken möchten, sollen vor Repressalien geschützt werden. Dieses E-Learning schult Ihre Mitarbeitenden zum richtigen Umgang mit den Meldestellen und beantwortet wichtige Fragen wie: Welche Verstöße kann ich melden? Welche Wege stehen mir offen? Wie bin ich geschützt?

 

Auf diese Themen geht der WEKA WebTrainer „Whistleblowing und Hinweisgeberschutz“ ein:

 

Whistleblowing – worum geht’s da überhaupt?

 

  • Whistleblowing: Rechtliches oder ethisches Fehlverhalten in Organisationen aufdecken
  • Hinweisgebende Personen als Chance für die Unternehmens-Compliance
  • Aufräumen mit typischen Irrtümern zum Thema Whistleblowing
  • Vorteile von internen Meldekanälen

 

Wer kann welche Verstöße melden?

 

  • Wer kann eine hinweisgebende Person sein?
  • Praxisbeispiele für interne und externe Hinweisgeber
  • Welche Straftaten können gemeldet werden?
  • Was ist kein Fall für Whistleblowing?

 

Wie gehe ich bei einer Meldung vor und was passiert dann?

 

  • Der Ablauf des Meldeverfahrens
  • Interne vs. externe Kanäle

 

Wie bin ich als hinweisgebende Person geschützt?

  • Schutz vor Repressalien – was bedeutet das genau?
  • Pflicht zur Vertraulichkeit
  • Konsequenzen einer Falschmeldung
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SafetyClips Compliance

Allgemeine Gleichbehandlung

• Ziele und Anwendungsbereiche des AGG
• Benachteiligung und Diskriminierung vermeiden
• Wie geht man mit Belästigungen um?
• Toleranz, Vielfalt und Respekt fördern
• Was tun bei Verstößen gegen das AGG?
• Folgen von Verstößen
• Welche Rechte haben Betroffenen bei Verstößen gegen das AGG?
• Auswirkungen des AGG auf die Führungspraxis
• Arbeitsrechtliche Maßnahmen
• Bewerbungen AGG-konform gestalten
• Diskriminierungsfreie Sprache: Woher kommst du?
• Diskriminierungsfreie Sprache: Ein netter Akzent
• Diskriminierungsfreie Sprache: Nicht gesagt oder nicht gewollt

Exportkontrolle

• Warum gibt es Exportkontrollen?
• Was ist ein Embargo und wofür können sie bestehen?
• Besondere Bedeutung von Dual-Use-Gütern

Fairer Wettbewerb

• Kartellrecht – worum geht es und warum gibt es das?
• Verbotene Absprachen (Hardcore-Verbote)
• Umgang mit Wettbewerbern
• Verhalten bei Verbandstreffen
• Umgang mit Partnern und Wiederverkäufern

Informationsschutz

• Schutz von Geschäftsgeheimnissen
• Umgang mit sensiblen Daten
• Umgang mit Insiderwissen

Korruptionsprävention

• Korruption ist strafbar – aus gutem Grund
• Bestechung und Bestechlichkeit
• Anfüttern – der Weg in die Korruption
• Spenden und Sponsoring
• Umgang mit Interessenskonflikten
• Umgang mit Geschenken und Einladungen
• Red Flags – Warnzeichen für korruptes Verhalten

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

• Was ist eigentlich Geldwäsche?
• Allgemeine Kundensorgfaltspflichten und das Know-your-Customer-Prinzip
• Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikofällen: Darauf sollten Sie achten
• Wann und wie muss ein Geldwäscheverdacht gemeldet werden?

Whistleblowing und Hinweisgeberschutz

• Whistleblowing – Worum geht es da?
• Whistleblowing Speak up
• Welche Verstöße sind meldefähig?
• Wie gehe ich bei einer Meldung vor und was passiert dann?

Corporate Social Responsibility

• Was bedeutet soziale Verantwortung in Unternehmen

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