Experten-Webinar:
Das Hinweisgeberschutzgesetz steht vor der Tür! – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Das Webinar hat bereits stattgefunden.

Das verraten wir in unserem Experten-Webinar:
Das Gesetzgebungsverfahren für das Hinweisgeberschutzgesetz – die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie – ist in vollem Gange. Nach aktuellem Stand wird es wohl Anfang 2023 in Kraft treten. Es schützt Personen, die Verstöße und Straftaten wie Korruption oder Umweltverschmutzung melden, vor Repressalien. Darüber hinaus regelt es die Einrichtung interner Meldestellen. Alle Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern Deutschland müssen bis spätestens zum Jahresende über ein wirksames Hinweisgeberschutzsystem verfügen, sonst drohen empfindliche Bußgelder. Was es dabei zu beachten gilt, in welchen Punkten die nationale Gesetzgebung über die EU-Richtlinie hinausgeht und wie Sie die internen Kanäle als Instrument zur Optimierung der Unternehmenskultur einsetzen können, erfahren Sie in unserem einstündigen Webinar.
Ihr Referent:

Dr. Marcus Sonnenberg
Dr. Marcus Sonnenberg ist Jurist in Frankfurt am Main. Es berät überwiegend Finanzinstitute im Compliancebereich, insbesondere zu den Themen Finanzkriminalität, Daten- und Hinweisgeberschutz. Darüber hinaus ist Herr Dr. Sonnenberg Mitautor mehrerer Publikationen zum Geldwäscherecht, wie u.a. dem „Frankfurter Kommentar zum Geldwäschegesetz“. Zusätzlich bildet er seit Jahren als Dozent und Prüfer im Rahmen eines Zertifizierungslehrgangs Geldwäschebeauftragte aus.
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