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E-Learning Compliance Training für eine faire Arbeitswelt

(4.6)

Mit den WebTrainern zu Compliance schützen Sie Ihr Unternehmen vor Delikten im Unternehmen.

  • Mit Compliance-Experten entwickelt

  • Immer aktuelle Kursthemen, z.B. Hinweisgeberschutz, Sorgfaltspflichtengesetz, AGG etc.

  • Sofort starten auch ohne LMS – alle Module kostenfrei & unverbindlich testen

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Die Spielregeln für faires Business erlernen

Was Sie hier lernen

Welche Inhalte hat das Training?
Wie kann ich starten?
Wie sehen die Inhalte im Detail aus?
Was sagen andere Kunden?
Weil Compliance verpflichtend ist!

Gesetzesverstöße wie Bestechung, Geldwäsche oder Betrug haben schwerwiegende Folgen. Sie schaden nicht nur dem Ansehen des Unternehmens, sondern führen auch zu hohen Geld- oder sogar Haftstrafen.

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Innovatives Konzept – nachhaltiger Lerneffekt
  • Intuitive Bedienbarkeit und ein modernes Design erleichtern den Zugang. 

  • Kurze, prägnante Lerneinheiten fördern das Verständnis und die Lernmotivation. 

  • Kurzvideos und Storytelling bieten einen unterhaltsamen Einstieg. 

  • Interaktive und spielerische Elemente aktivieren die Teilnehmer und sorgen für Lernspaß. 

  • Übungen und Fälle aus dem Arbeitsalltag

  • Nachhaltiger Wissenstransfer durch Checklisten, Infografiken und Arbeitshilfen.

  • Verständniskontrolle und Teilnahmebestätigung dienen Ihnen als anerkannte Unterweisungsdokumentation. 

WEKA-LMS wurde sehr gut bewertet
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Unsere Experten freuen sich darauf, mit Ihnen den individuellen Lerncampus zum Thema Compliance zu entwickeln. Sie werden überrascht sein, wie preiswert Ihre Lernplattform durch das WEKA-LMS wird.

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Oder Sie rufen uns unverbindlich an: +49 (0) 8233 23-9117

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Gute Antworten sind unser Job.

Allgemeine Fragen

Welche Inhalte kann ich schulen?

Wie wird das E-Learning bereitgestellt?

Kann ich die Inhalte testen?

Michael Rustler-Schecke Vertiebsleiter WEKA MediaLaut § 12 ArbSchG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter ausreichend und angemessen sowie in verständlicher Form und Sprache unterweisen.

Mindestens einmal jährlich.

Zudem:

  • bei Einstellung oder Umsetzung von Mitarbeitern
  • vor jeder neuartigen Tätigkeit
  • vor Arbeiten in ungewohnter Umgebung
  • bei Erkennen unsicheren Verhaltens
  • aus aktuellem Anlass, z.B. Unfall
  • bei Rückfragen der Mitarbeiter/innen

Die Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten. Essenzielle Themen zur Grippe- und Erkältungszeit sowie der aktuellen Pandemie-Situation sind sicherlich “Hygiene” und “Infektionsschutz”.

Ein großer Vorteil ist die Flexibilität und Zeitersparnis. Sie sparen sich die aufwendige Organisation rund um eine Präsenzveranstaltung (Terminierung, Räumlichkeiten, technische Gegebenheiten) und laden jeden Mitarbeiter dazu ein, selbstständig zu einem geeigneten Zeitpunkt seine Unterweisung auszuführen. Darüber hinaus können Sie den allgemeinen Wissensstand zentral von Ihrem PC aus überwachen. Sie erzielen deutlich bessere Lernerfolge.

Sie können aus über 70 verschiedenen Kursen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, Compliance, Datenschutz, Elektrosicherheit, Energiemanagement, Fuhrpark, Gefahrstoffe, Informationssicherheit, Produktsicherheit, Qualitätsmanagement, Unternehmensführung und Umweltschutz genau die Kurse wählen, die für ihre betrieblichen Anforderungen relevant sind. Eine detaillierte Kursübersicht finden Sie in dem PDF

Ja, als Full-Service-Anbieter übernehmen wir die Entwicklung und Erstellung Ihrer E-Learning-Lösung. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.

Wir produzieren Ihnen gerne auch spezifische Trainings zu Ihren Themen. Gerne erstellen wir Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.

Nein. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir den betrieblichen Bedarf und erstellen daraus Ihr individuelles Kurs- und Lizenzangebot.

Damit der optimale Lernerfolg sichergestellt ist, greifen alle WEKA WebTrainer Kurse auf modernste didaktische Erkenntnisse zurück. In 4 Phasen werden den Teilnehmer das Wissen nachhaltig vermitteln und mit kleinen Übungen der Lernerfolg sicherstellen. Die Verständniskontrolle am Ende zeigt, ob und welche Inhalte wiederholt werden müssen.

Sind die Fragen richtig beantwortet, wird die personalisierte Teilnahmebestätigung erzeugt. Sie dient Ihnen gleichzeitig als anerkannte Unterweisungsdokumentation.

Zwei Modelle stellen wir standardmäßig für Sie bereit:

  1.  „Software as a Service“ (SaaS) – Hosting durch WEKA, Zugänge für alle Mitarbeiter werden via Selbstregistrierung dieser durchgeführt.
  2. „SCORM“ – Ihr Kurspaket wird im Standard im SCORM 1.2 (Stand 03.2023) ausgeliefert und steht Ihnen zur internen Einbindung auf Ihrem LMS zur Verfügung. Gegen Aufpreis ist auch die Bereitstellung in xAPi möglich.

Die WEKA Web Trainer werden im Rechenzentrum der WEKA Media in Kissing bei Augsburg gehostet. Die Dokumentation zu Leistungsprofil und Sicherheit hinsichtlich Rechenzentrums und Datenverarbeitung sind Bestandteil des Lizenzvertrags und kann vorab von Ihnen eingesehen werden.

Die Lauffähigkeit ist auf IOS und Android Mobilgeräten gegeben. Wir empfehlen eine Bildschirmdiagonale ab Tablet-Größe.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei der Saas-Variante ein Jahr, bei SCORM-Bereitstellung zwei Jahre.

Unsere Jahreslizenzpreise sind immer Pauschalen, die anhand Ihrer Unternehmens-/ Standortgröße, der technischen Bereitstellungsgebühr und der Anzahl der Kurse berechnet werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Nein, die Updates sind in der Jahreslizenz inklusive.

Sie erhalten gerne komplett kostenfrei von uns einen persönlichen Testzugang. So können Sie zwei Wochen all unsere Kurse auf Herz und Nieren prüfen.

Ein Großteil der Kurse ist auch in Englisch verfügbar. Darüber hinaus bieten wir Ihnen an Kurse für Sie individuell in andere Sprachen zu übersetzen.

Das ist von Kurs zu Kurs unterschiedlich. Im Durchschnitt liegt die Dauer bei ca. 25-30 Minuten. Durch die multimediale Aufbereitung der Kurse ist jeder Kurs sehr kurzweilig.

Die Inhalte der Kurse werden von Fachautoren erstellt und von Juristen geprüft. Dies garantiert Ihnen hohe inhaltliche Qualität und Aktualität.

Sie möchten einen Kurs zum Thema Compliance gratis testen oder ein persönliches Angebot erhalten?

Bei uns sind Sie richtig.
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Den besten Eindruck erhalten Sie mit dem Gratistest des Kurses.

Erste Details zu den Inhalten finden Sie hier.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Mitarbeiter

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Führungskräfte

Arbeitsrecht für Führungskräfte

Code of Conduct – Compliance-Grundlagentraining für Mitarbeitende

Kartellrecht

Korruptionsprävention

Exportkontrolle und Embargos

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Whistleblowing und Hinweisgeberschutz

Mitarbeiterschulung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Mitarbeiter

Vielfalt im Unternehmen – egal ob es die ethnische Herkunft, das Geschlecht, das Alter, die Religion oder die Weltanschauung betrifft – bringt viele Vorteile, wenn ein diskriminierungsfreier Umgang gewährleistet wird. Den rechtlichen Rahmen hierfür bietet das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ – kurz AGG –, das auch unter dem Namen Antidiskriminierungsgesetz bekannt ist. Es schützt Menschen vor Benachteiligung und Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu informieren und zu schulen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zu einer Unternehmenskultur, die die Vielfalt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertschätzt.

 

Lernziele für Mitarbeiter:

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz für Führungskräfte

Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für Gleichberechtigung und Chancengleichheit am Arbeitsplatz. Sie sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umgesetzt und eingehalten werden. Das bedeutet, sie müssen die Beschäftigten vor Benachteiligung und Belästigung am Arbeitsplatz schützen und deutlich machen, dass Verstöße gegen das AGG nicht toleriert werden.

Falls es doch einmal zu einem Verstoß kommt, müssen Führungskräfte für schnelle Abhilfe sorgen. Daher müssen sie in der Lage sein, Situationen richtig einzuordnen und sich rechtssicher zu verhalten.

 

Lernziele für Führungskräfte und Vorgesetzte:

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Arbeitsrecht für Führungskräfte

Grundgedanke des Arbeitsrechts ist der Schutz des Arbeitnehmers aufgrund seiner wirtschaftlichen Unterlegenheit. Aus dieser Schutzverpflichtung heraus begründet sich die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers. Das Training vermittelt wichtige arbeitsrechtliche Grundlagen für Führungskräfte: von zulässigen und unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch über den richtigen Umgang mit Fehlverhalten bis hin zu Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Damit können Führungskräfte im Arbeitsalltag souverän und rechtssicher agieren.

 

Lernziele für Führungskräfte:

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Code of Conduct – Compliance-Grundlagentraining für Mitarbeitende

Immer wieder begegnen Mitarbeitenden im beruflichen Alltag Fragen zum richtigen Verhalten. Der Code of Conduct fasst alle wichtigen Compliance-Regeln zusammen und gibt Mitarbeitenden einen Leitfaden an die Hand, um ihnen den Arbeitsalltag zu erleichtern.

Auf diese Themen geht der WEKA WebTrainer „Code of Coduct – Compliance-Grundlagentraining für Mitarbeitende“ ein:

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Kartellrecht

Kartellrechtliche Verbote betreffen viele geschäftliche Vorgänge und es gibt einige Stolpersteine für Mitarbeiter: Sie können im Kontakt mit Wettbewerbern, Lieferanten und Kunden, bei Verbandstreffen und bei Preisentscheidungen auftreten. Wenn sich Unternehmen an Kartellabsprachen beteiligen oder sie dulden, kann das ernste Konsequenzen haben. Der Kurs “Kartellrecht” sensibilisiert Nutzer mithilfe von realen Fällen für Kartellrechtsrisiken im Arbeitsalltag. Er macht außerdem auf die Bedeutung und die Ziele des Kartellrechts aufmerksam und informiert über mögliche Folgen bei Verstößen.

 

Lernziele für Mitarbeiter:

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Korruptionsprävention

Korruption ist heutzutage ein gravierendes Problem im Wirtschaftsverkehr. Immer wieder tauchen Fälle im Zusammenhang mit Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Schmiergeldern auf. Mitarbeiter müssen auf potenziell gefährliche Situationen vorbereitet werden und wissen, wann sie besonders vorsichtig sein müssen. Das Training gibt Mitarbeitern wichtige Verhaltensregeln an die Hand und schützt Ihr Unternehmen vor Strafverfolgung und Imageverlust durch korruptes Verhalten.

 

Lernziele für Mitarbeiter:

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Exportkontrolle und Embargos

Unternehmen, die Waren exportieren, müssen sich mit einer Vielzahl an Regularien auseinandersetzen. Exportkontrolle betrifft viele Abteilungen im Unternehmen. Sie beginnt mit dem Einkauf und endet mit dem Versand. Die Einhaltung der Exportvorschriften wird vom Zoll kontrolliert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf sogenannten Dual-Use-Gütern, also Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können. Da bei Verstößen hohe Strafen drohen, müssen Mitarbeiter für die komplexen Vorschriften sensibilisiert werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und betroffene Güter identifizieren können.

 

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Im Berufsalltag können Mitarbeiter in Situationen kommen, in denen sie ungewollt zu Helfern von Geldwäschern werden können. Unternehmen aller Branchen können zur Geldwäsche missbraucht werden. Wenn Mitarbeiter solche Situationen erkennen und richtig handeln, schützen sie ihr Unternehmen vor Strafverfolgung, Haftung oder auch vor einem Imageverlust.

 

Lernziele für Mitarbeiter:

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Whistleblowing und Hinweisgeberschutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da! Seit Inkrafttreten müssen Unternehmen über ein wirksames Hinweisgeberschutzsystem verfügen. Bekannt wurde das Gesetz durch die EU-Whistleblowing-Richtlinie, welche die Grundlage für das deutsche Gesetz gebildet hat. Beim sogenannten Whistleblowing geht es darum, rechtliches oder ethisches Fehlverhalten innerhalb von Organisationen, Unternehmen oder Behörden aufzudecken. Beschäftigte, Lieferanten oder Kunden können durch Hinweise oft einen wertvollen Beitrag zur Offenlegung und Aufklärung solcher Compliance-Verstöße leisten. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter hierzu schulen, verbessern damit die unternehmenseigene Compliance und stärken die richtige Verwendung der internen Meldekanäle.

 

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Mitarbeiterschulung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definiert menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette und schreibt Unternehmen dabei bestimmte Sorgfaltspflichten vor. Diese neuen Verpflichtungen betreffen ab 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird sich einiges ändern – zumindest, wenn sie großen Unternehmen zuliefern.

Auf diese Inhalte geht der WEKA WebTrainer „Mitarbeiterschulung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ein:

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    LkSG Sorgfaltspflichtengesetz

    Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definiert menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette und schreibt Unternehmen dabei Sorgfaltspflichten vor.

    Vorgesetzter zeigt Mitarbeiter etwas auf dem Computer

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    Das Qualitätsmanagement strukturiert und verbessert systematisch Abläufe und ermöglicht für alle Beteiligten mehr Prozesstransparenz.

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